Ratgeber Planung

Steuer-Rücklage für Selbstständige

Der wichtigste Unterschied zwischen Umsatz und verfügbarem Geld ist die Rücklage. Wer Einkommensteuer, SVS und Umsatzsteuer laufend mitdenkt, trifft bessere Entscheidungen bei Entnahmen, Investitionen und Preisen.

Rücklage beginnt bei bezahlten Einnahmen

Eine Rechnung ist erst dann wirklich relevant für deine Liquidität, wenn sie bezahlt ist. Rechenchef trennt offene und bezahlte Einnahmen und berechnet daraus eine laufende Orientierung.

  • Bezahlte Rechnungen statt Wunschumsatz betrachten
  • Ausgaben und Belege zeitnah erfassen
  • ESt, SVS und USt nicht getrennt planen

Steuerlicher Abzug ist nicht gleich Geldabfluss

Beispiel 2026: Eine selbstständige Dienstleisterin erhält 45.000 € im Jahr und bezahlt 5.000 € Betriebsausgaben. Ohne USt und mit gewählter Kleinunternehmerpauschale schätzt der Rechner € 9.814,20 SVS und € 1.770,38 Einkommensteuer. Voraussichtlich verfügbar bleiben € 28.415,42. Der steuerliche Pauschalabzug ersetzt dabei nicht die tatsächlich bezahlten 5.000 € in der Geldrechnung.

So wird aus dem Jahresergebnis eine Rücklagenplanung

Im Beispiel ergeben SVS und Einkommensteuer zusammen € 11.584,58 für das Jahr, rechnerisch € 965,38 pro Monat. Das ist eine gleichmäßig verteilte Planungshilfe, kein Fälligkeitstermin oder fixer Prozentsatz für jede Rechnung. Bereits geleistete Vorauszahlungen und vorhandenes Rücklagengeld musst du separat abgleichen. Bei USt-Pflicht kommt die Zahllast hinzu; der freie Rechner verwendet dafür vereinfacht 20 % auf beide Seiten.

  • Jahreswerte und Ausgabenmethode bestimmen die Schätzung
  • Annahme: geschätzte Pflichtversicherung im selben Jahr vollständig bezahlt
  • Weitere Einkünfte, Familienbonus, Sonderausgaben und individuelle SVS-Fälle sind hier nicht berücksichtigt
  • Planungsschätzung, keine Steuerberatung; Zulässigkeit einer Pauschalierung selbst prüfen
Häufige Fragen
Wie viel Prozent sollte ich zurücklegen?

Pauschale Prozentwerte sind grob. Besser ist eine Schätzung aus Gewinn, SVS-Modus, USt-Status und Tarifstufe.

Kann ich Rechenchef für meine Steuerberatung exportieren?

Ja. Daten, Quartalswerte und Belege können exportiert und als Grundlage für Ablage oder Steuerberatung genutzt werden.