Ratgeber USt

USt und Kleinunternehmer in Österreich

Kleinunternehmer schreiben häufig ohne Umsatzsteuer. Das klingt einfach, hat aber Folgen für Vorsteuer, Rechnungsangaben und die Planung, sobald der Umsatz wächst.

Rechnung ohne USt braucht einen Hinweis

Wenn du die Kleinunternehmerbefreiung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus. Auf der Rechnung sollte klar erkennbar sein, warum keine USt verrechnet wird. Der Rechenchef-Rechnungsgenerator setzt den Hinweis für typische Kleinunternehmer-Rechnungen automatisch.

Keine USt heißt auch keine Vorsteuer

Solange du als Kleinunternehmer ohne USt abrechnest, kannst du in der Regel keine Vorsteuer aus eigenen Ausgaben abziehen. Für größere Anschaffungen kann dieser Punkt wirtschaftlich relevant werden.

  • Umsatzgrenze laufend beobachten
  • Vorsteuer bei Investitionen mitdenken
  • Statuswechsel rechtzeitig vorbereiten

Wachstum früh erkennen

Mit einer Grenze von € 55.000,00 im Jahr 2026 ist es wichtig, nicht nur die fertige Jahreszahl zu kennen. Rechenchef zeigt laufend, wie sich bezahlte Einnahmen und offene Rechnungen auf deinen Status auswirken können.

Häufige Fragen
Darf ich freiwillig USt verrechnen?

Das kann möglich sein, hat aber Bindungs- und Folgefragen. Das solltest du vorab steuerlich prüfen lassen.

Was ist mit Reverse Charge?

Sonderfälle wie Reverse Charge hängen von Leistung, Kunde und Land ab. Rechenchef unterstützt typische Kennzeichnungen, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.