Transparenz

Steuerregeln und Datenstand

Regelversion 2026-09-06 · Quelle für Berechnung und diese Seite ist dieselbe Datenbasis.

Rechenchef ist ein Steuer-Cockpit, eine Rechnungsorganisation und eine Finanzplanung für österreichische Solo-Selbstständige. Die Ergebnisse sind nachvollziehbare Schätzungen und keine Steuererklärung oder individuelle Steuerberatung.

So liest du diese Seite

(A) Abgeglichen bedeutet: Die Regel ist in der Berechnung umgesetzt und mit der angeführten Rechtsquelle abgeglichen. (B) Manuell zu prüfen wird erkannt, aber nicht automatisch berechnet. (C) Ausgeschlossen ist nicht Funktionsumfang. Der Quellen-Badge zeigt ausschließlich den internen Abgleich von Primärquelle, Code und Tests – keine externe steuerfachliche Freigabe. Wenn eine solche Freigabe erforderlich ist, wird sie in einem eigenen Badge separat ausgewiesen.

Vorjahre nutzen die je Jahr hinterlegten Werte.

Einkommensteuertarif

0 % ab € 0,00 · 20 % ab € 13.539,00 · 30 % ab € 21.992,00 · 40 % ab € 36.458,00 · 48 % ab € 70.365,00 · 50 % ab € 104.859,00 · 55 % ab € 1.000.000,00

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Steuerfreie Basis (unterste Tarifstufe)

€ 13.539,00

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag)

15 % bis € 33.000,00 Gewinn (Grundfreibetrag)

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Basispauschalierung

15 % der Umsätze, Deckel € 63.000,00; Umsatzgrenze € 420.000,00

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Eingangsseitiges Reverse Charge in der UVA

Steuerschuld KZ 057; abzugsfähige Vorsteuer KZ 066; nicht in KZ 060

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-07-27
Quelle intern im Code abgeglichenExterne Fachfreigabe ausstehendB2B-Eigenschaft, Leistungsort und ausländische/beteiligte Betriebsstätte werden nicht automatisch entschieden; BMD/RZL-Sondersteuercodes bleiben kanzleispezifisch.

UVA-Intervalle

über 100.000 € Vorjahresumsatz monatlich; bis 100.000 € Quartal (Monat wählbar); bis 55.000 € ggf. von der Abgabe befreit, Zahlungspflicht beachten

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

SVS-Mindestbeitragsgrundlage (Jahr)

€ 6.613,20

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

SVS-Höchstbeitragsgrundlage (Jahr)

€ 97.020,00

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

SVS-Beitragssatz (PV+KV+SVV)

26,83 %

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

SVS Opting-in (Neue Selbständige unter der Versicherungsgrenze)

KV € 37,48/Monat + UV € 12,95/Monat; keine PV, keine Selbständigenvorsorge

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichenBei Überschreiten der Versicherungsgrenze tritt die volle Pflichtversicherung ein; die Nachbemessung/Nachversicherung ist ein manueller Prüffall.

ALV für Selbstständige (Monatsstufen)

¼ € 59,63 · ½ € 238,51 · ¾ € 357,76

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Kilometergeld

PKW € 0,50/km, Motorrad € 0,25/km, Fahrrad € 0,25/km (2025-07-01 bis fortgeltend)

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Veranlagungsfreibetrag

bis € 730,00, Einschleifung bis € 1.460,00, auf die gesamten nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichen

Familienbonus Plus

€ 166,68 je Anspruchsmonat bis 18; danach € 58,34 je Anspruchsmonat

(B) Manuell zu prüfen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichenExterne Fachfreigabe ausstehendMonatsbeträge und Anspruchsdaten sind hinterlegt, werden bis zur unabhängigen fachlichen Freigabe der Sollwerte aber ausnahmslos als manual_review ausgewiesen und nicht automatisch angewendet.

Weitere Absetzbeträge

Verkehr € 496,00 zzgl. einkommensabhängiger Erhöhung/Zuschlag · AVAB/AEAB ab € 612,00 · Unterhalt monatlich € 38,00 / € 56,00 / € 75,00

(A) Abgeglichen
Steuerjahr
2026
Gültig
ab 2026-01-01 bis 2026-12-31
Zuletzt geprüft
2026-09-06
Quelle intern im Code abgeglichenAnwendung nur nach ausdrücklicher Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen. SV-Rückerstattung und Pendlereuro sind nicht Bestandteil dieser Berechnung.

Änderungsverlauf der Steuerregeln

  1. Version 2026-09-06 · 2026-09-06

    • Berechnung 2.0.2: jahresbezogene Regeln, getrennte SVS-/ALV-Verfügbarkeit und endgültiger Einkommensteuertarif 2027.
    • Teilzahlungen nach Zuflussdatum; Rücklagen nur nach erfassten Zahlungen; Geldfluss getrennt von steuerlichen Abzügen.
    • Historische Korrekturen und Quellen: docs/tax/historical-certification.md. Früher erzeugte Berichte behalten ihren damaligen Berechnungsstand.
  2. Version 2026.3.1 · 2026-07-27

    • Eingangsseitiges Reverse Charge in der U30-Hilfe getrennt: KZ 057/066 statt normaler Vorsteuer in KZ 060.
    • Innergemeinschaftliche Erwerbe nach KZ 070, Steuersatz-Kennzahl und KZ 065 aufgeteilt.
    • BMD/RZL-Auslandsbelege werden netto mit konfigurierbaren Sondersteuercodes ausgegeben; Fälle mit und ohne Vorsteuerabzug bleiben getrennt.
  3. Version 2026.3.0 · 2026-07-23

    • Zentrale Regel-Metadatenquelle eingeführt (Version, Quellen, Prüfdatum, Verifikationsstatus).
    • Innerjähriger Verlustausgleich für betriebliche Verluste korrigiert (kein pauschales Kappen auf 0 vor Ausgleich).
    • Mehrere Lohnzettel strukturiert (employmentCertificates[]); Auslandslohnzettel als manueller Prüffall.
    • Familienbonus Plus einheitlich als Scope B mit separat ausstehender externer Fachfreigabe ausgewiesen; Anspruchsdaten werden plausibilisiert, aber bis zur Freigabe nicht automatisch angewendet.
    • Verkehrs-, Alleinverdiener-/Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag 2023–2026 mit Anspruchsbestätigung, Einschleifung und Erstattungslogik umgesetzt.
    • Steuerjahr 2027 bis zur Kundmachung eigener Tarif- und Absetzbeträge ausdrücklich als manueller Prüffall gesperrt.

Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Werte ergeben sich aus dem Bescheid des Finanzamts bzw. der Vorschreibung der SVS. Bei Zweifeln wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.